Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.07.2011
- § 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die die KIVI GmbH Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste (im folgenden KIVI) im Rahmen von Werk-, Kauf- oder Dienstverträgen durchführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die KIVI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- § 2 Lieferungen und Leistungen der KIVI
- Die KIVI erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen; erstellt und liefert die vereinbarten Werke. Erfüllungs- und Leistungsort für alle Verpflichtungen aus dem gegenseitigen Vertragsver- hältnis ist der Sitz der KIVI.
- Die KIVI wird die vereinbarten Werke oder Teile daraus dem Auftraggeber schnellstmöglich nach Fertigstellung zugänglich machen.
- Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch eine schrift- liche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur an- nähernd. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Ein Anrecht auf Teillieferungen besteht nicht.
- Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtliefe- rung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. In keinem Falle ist die Nicht-Verfügbarkeit von Informationen insb. Geschäftsberichten der KIVI zuzurechnen.
- Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nur dann zu, wenn sie über diese AGB hinaus schriftlich vereinbart wurden und sofern der Kunde nachweist, daß ihm ein Schaden durch den Lieferverzug entstanden ist.
- § 3 Urheberschutz
- Die Produkte der KIVI und alle in ihnen enthaltenen Texte, Ergebnisse, Auswertungen und Abbildungen sind urheberrecht- lich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der KIVI unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Verviel- fältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
- An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Konzepten, Zeichnungen, Projektierungsaufzeichnungen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behält sich KIVI die eigentums- und urheberrechtlichen Verwendungsrechte uneinge- schränkt vor.
- Die Unterlagen und Produkte der KIVI dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
- § 4 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum (Vorbehalts- ware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später ab- geschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
- § 5 Haftung
- Die KIVI haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von der KIVI bzw. Mitarbeitern der KIVI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich - bei zuge- sicherten Eigenschaften - auf Mangel- und von der Zusiche- rungen erfaßten Mangelfolgeschäden sowie auf die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unter Ausschluß der Haftung für untypische Schäden. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind stets unverbindlich und freibleibend.
- Die KIVI haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Insbesondere haftet die KIVI nicht für evtl. Folgewirkungen, die von einem durch die KIVI erstellten Produkte für Käufer bzw. Auftraggeber eintreten.
- § 6 Zahlung
- Alle Forderungen der KIVI werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung, ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatz- steuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
- Der Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der KIVI berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- § 7 Höhere Gewalt
- Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, weitgehender Zusammenbruch des Internet, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, ist die jeweilige Partei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit bzw. berechtigt, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien werden sich über die Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.
- § 8 Schlußbestimmungen
- Wenn sich eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarung als ungültig erweist, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber ist - soweit dies gesetzlich zulässig ist - AG/LG Köln, je nach streitwertmäßiger Zuständigkeit.
- Alle früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
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